Es gibt unterschiedliche Arten der KFZ Versicherung. Im Allgemeinen wird zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Kaskoversicherung, die sich noch einmal in Voll- und Teilkasko aufgliedert, dem Schutzbrief, der Insassenunfallversicherung und der Verkehrsrechtsschutzversicherung unterschieden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und haftet für Schäden, die einem Dritten zum Beispiel durch einen Autounfall entstehen können. Hier sind also keine Schäden inbegriffen, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Um auch gegen solche Kosten abgesichert zu sein gibt es die Kaskoversicherung. Teilkaskoversicherungen decken jene Schäden ab, die ohne eigene Einwirkung des Versicherten am Fahrzeug entstehen, wobei hierunter auch Diebstahl fällt.
Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die vom Fahrzeuginhaber selbst verursacht wurden und beinhaltet normalerweise auch eine Teilkaskoversicherung. Der Versicherte hat normalerweise die Möglichkeit die Höhe einer Selbstbeteiligung selbst mehr oder weniger frei festzulegen. Auf diese Weise lässt sie der Jahresbeitrag für die Versicherung reduzieren, die sich ansonsten nach der Einordnung des PKWs in die Typenklassen-Einstufung richtet. Bei einer Vollkaskoversicherung bezahlt die Versicherung normalerweise auch im Schadensfall einen Leihwagen, selbst wenn der Unfall vom Versicherten selbst verschuldet war.
Der Schutzbrief deckt je nach Anbieter unterschiedliche Leistungen ab. Im Wesentlichen geht es aber darum, dem Versicherten im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu helfen. Hierunter fallen also meistens Serviceleistungen wie Abschleppen, Pannenhilfe, Stellen eines Mietwagens, usw.
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist unnötig, da die von dieser Versicherung abgedeckten Schäden bereits von anderen Versicherungen wie der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift dann, wenn aus im Straßenverkehr entstandene Schäden ein Rechtsstreit entsteht. Sie vertritt dann die Interessen des Versicherten vor Gericht. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Schuldfrage nicht zweifelsfrei geklärt wird. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten des Versicherten. Sie erlöscht allerdings, wenn eine Straftat absichtlich begangen wurde.
Bei einem Mietauto sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass bereits eine Versicherung abgeschlossen ist. In Deutschland ist das normalerweise der Fall. Im Ausland ist dies aber unter Umständen nicht vorgeschrieben, so dass im Schadensfall unerwartet hohe Kosten auf den Mieter zukommen können. Es sollte also darauf geachtet werden, welche Versicherung im Mietpreis inbegriffen ist. Im Zweifelsfall bietet die Vollkaskoversicherung natürlich am meisten Schutz.