Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, die jedes Kraftfahrzeug haben muss, gibt es auch noch die freiwillige Teil- und Vollkaskoversicherung.
Die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzung zu der Kfz-Haftpflichtversicherung und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Mit der angesprochenen Kfz-Haftpflichtversicherung werden die vom Fahrzeugführer des versicherten Fahrzeugs angerichteten Schäden an anderen Personen oder an deren Eigentum ersetzt. Für den Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt man eine Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung versichert bereits Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Brand oder eine Explosion, durch Diebstahl oder durch die Einwirkung von Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag entstanden sind. Darüber hinaus deckt die Teilkaskoversicherung Schäden ab, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild verursacht werden. Ebenfalls versichert sind Schäden durch einen Marderbiss, durch einen Kurzschluss oder auch Glasbruchschäden.
Wie bereits erwähnt, schließt die Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung mit ein und deckt somit diese Schäden auch ab. Dazu werden noch Schäden ersetzt, die durch mutwillige oder böswillige Beschädigung durch unbekannte Personen entstanden sind. Des Weiteren versichert die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug. Dazu zählen die Schäden nach selbst verschuldeten Unfällen, Schäden, bei denen der Verursacher des Unfalls aufgrund von Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist oder auch, wenn wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes des Unfallgegners keine Haftpflichtversicherung eintritt oder aber dieser zahlungsunfähig ist. Darüber hinaus ersetzt die Vollkaskoversicherung auch dann den Schaden, wenn der Verursacher des Schadens am versicherten Kraftfahrzeug nicht haftbar zu machen ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Schaden durch ein Kind, das noch nicht deliktfähig ist, verursacht wurde. Zu den Ausschlüssen bei der Vollkaskoversicherung zählen die grobe Fahrlässigkeit oder ein vorsätzlich angerichteter Schaden.
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