Damit es nicht eines Tages ein böses Erwachen gibt, sollte jeder Besitzer eines Kfz-Anhängers eine Versicherung für eben diesen abschließen. Eine Haftpflichtversicherung für Kfz-Anhänger ist vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben! Die Haftpflichttarife schwanken zwischen 20 und 70€, für Haftpflicht inklusive Vollkasko zwischen ca. 200 und 500€. Die Tarife der einzelnen Versicherungsunternehmen variieren also stark, doch alle verlangen die gleichen Angaben. Wird der Anhänger privat oder gewerblich genutzt? Wenn letzteres der Fall ist, nutzen Sie den Anhänger für Werks- oder gewerblichen Güterverkehr? Natürlich gibt es noch viele weitere Unterscheidungsmerkmale. Dazu zählt die Aufbauart des Anhängers. Hier gibt es beispielsweise Kipper geschlossener oder offener Kasten, Anhänger mit Plane oder Pferdeanhänger. Auch das Erstzulassungsdatum, das zulässige Gesamtgewicht und individuelle Wünsche zum Versicherungsumfang spielen eine wichtige Rolle bei der Tarifierung, wobei es auch Sonderregelungen gibt. So sind laut StVZO Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke zulassungsfrei, solange die Anhänger ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden. Allerdings brauchen Sie hierfür eine EG-Typgenehmigung bzw. eine Betriebserlaubnis. Außerdem benötigen Sportanhänger ein eigenes amtliches Kennzeichen, das man bei der zuständigen Zulassungsstelle erhält. Für Schäden Dritter haftet die Kfz-Versicherung des Anhängers im Gespannbetrieb gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeugs, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Verursacht ein abgestellter Anhänger einen Schaden, zahlt die private Haftpflicht. Anders bei gewerblich genutzten Anhängern: in der sogenannten „Benzinklausel” sind Kfz-Anhänger vom Versicherungsschutz ausgenommen. Normalerweise wird aber durch spezielle Vereinbarungen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger geboten, wenn diese nicht mehr über das Zugfahrzeug versichert sind.